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Was ist eine Picketentschädigung ?


Diese einmalige Zahlung wird dir, von allen ambulant tätigen Hebammen in der Schweiz, für die „ Zeit des Wartens „ um den errechneten Geburtstermin (3 Wochen vor dem Termin + 2 Wochen nach dem Termin) und für die Zeit der Erreichbarkeit, während deiner Wochenbettbetreuung in Rechnung gestellt..

Einige Krankenkassen übernehmen das Picketgeld aus der Zusatzversicherung. Ebenfalls gibt es auch Gemeinden, die sich daran beteiligen.

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